zum neuen TV-Beitrag von DER GLÖCKEL

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Inhalt:

Vorwort


Vorgeschichte
Wiedereinstieg in den Polizeidienst
Die Entdeckung
Der Kontakt zur staatspolizeilichen Abteilung des BMfI
Das 1. konspirative Treffen mit der Gruppe "Wilhelm Tell"
Die Beauftragung durch das Innenministerium
Die "Volkssozialistische Bewegung" - VSB
Verdeckte Scheinkäufe
JUNGE FREIHEIT - Leserkreis bei der Wiener akademischen Burschenschaft OLYMPIA
Burschenschaft OLYMPIA - Der Dr. Erwin Pröll-Schriftsatz
OLYMPIA - Sonnwendfeier
OLYMPIA - Sonderveranstaltung mit PLO Botschafter und FPÖ Ehrengast
JUNGE FREIHEIT - Projekt Deutschlandrundreise
JUNGE FREIHEIT - Leserreaktion & Mitarbeit
JUNGE FREIHEIT - Der journalistische Auftrag: DAS ANTI-NAZI-CAMP
JUNGE FREIHEIT - Leserkreis Graz
Die konspirative Wohnung
Chiffrierung der Berichte
Aktivisten-
Gruppengründung in Deutschland

Motorrad-
veranstaltungen

Die Kündigung der Bundespolizeidirektion Wien
Alternativangebot mit dem Deutschen Verfassungsschutz
Freie Marktwirtschaft zur Terrorismusbe-
kämpfung

Kontakt mit dem Deutschen Verfassungsschutz
Forderung an den Bundesminister Dr. Löschnak
Der Versuch mit dem Nachrichtenmagazin PROFIL
Gedanken & Fragen
Weitere Medien des Journalisten

Die konspirative Wohnung

Nachdem die Beauftragung mit der Fortführung der verdeckten Ermittlungen seitens der staatspolizeilichen Abteilung erfolgte, sprach ich mit meinem Verbindungsmann über die weitere Vorgangsweise. Koller teilte mir mit, im Wiener Stadtgebiet nach einer geeigneten Wohnung Ausschau zu halten. Dies gestaltete sich, nachdem die Legendenbildung mittels Dokumente hierzu Lande ein eigenes Kapitel darstellt und nicht gewährleistet war, als schwieriges Unterfangen. Zahlreiche Wohnungsvermittler oder Wohnungsinhaber benötigten für die Fertigung des Mietvertrages ein Personaldokument.

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Der Mietvertrag für die konspirative Wohnung in Wien Brigittenau, Handelskai 88

Eine nette Frau mit Wohnsitz im 19. Bezirk, die im Besitz einer kleinen Eigentumswohnung in Wien Brigittenau war und nur für den Zeitraum eines Jahres ihre Wohnung vermieten wollte, fand einen dankbaren Abnehmer in mir. Gefunden hatte ich das Angebot der möblierten Räumlichkeiten in einer Zeitung und ein entsprechendes seriöses Auftreten ließ uns über die Miethöhe und die weiteren Modalitäten reden, bevor es überhaupt zu einer Vorlage eines Personaldokumentes kam. Die Miete betrug den doch beachtlichen Betrag von damals 6.000.- öS, was gegenwärtig 436.- Euro entspricht. Diese Miethöhe schien mir für die knapp 30 Quadratmeter große Wohnung doch etwas hoch, aber die Zeit drängte. Aus der Erfahrung zahlreicher Wohnungsbesichtigungen schilderte ich bei dem Treffen mit Koller die Schwierigkeiten, die bei der Unterkunftssuche so feststellbar waren. Er teilte mir dann mit, daß die Miete in Höhe von 6.000.- öS in Ordnung ginge, ich aber von jeder Mietzahlung eine Bestätigung zwecks Spesenabrechnung vorlegen müsse. Die Kaution betrug 20.000.- öS (1.453.- Euro), die ich aus privater Tasche auslegte. Der Vermieterin gegenüber beruflichen Zeitdruck geltend machend, kam es zur ersten Mietzahlung sowie zur Kautionsleistung, ohne das ein Mietvertrag ausgefertigt wurde. Das offizielle Mietverhältnis begann am 15. März 1994.

Die Ausfertigung des Vertrages verschoben wir auf einen späteren Zeitpunkt und als vortrefflich war auch der Umstand zu bezeichnen, daß sie den Telephonanschluß sowie die Stromversorgung weiterhin auf ihren Namen laufen ließ. Somit waren etwaige weitere vertragliche Bezugsabschlüsse vermieden worden, wo ich vielleicht ein Ausweisdokument vorlegen hätte müssen. Ich erklärte ihr, viel unterwegs zu sein und entweder zahlte ich die Miete bar oder schickte sie ihr mittels Inlandspostanweisung. Pro-Forma ersuchte ich sie einen Meldezettel zu unterfertigen. Es sollte ja der äußere Schein gewahrt bleiben. Wie aus dem abgebildeten Mietvertrag ersichtlich, verschob sich dann die tatsächliche Unterfertigung des Vertrages bis Anfang Mai 1994. Bei diesem vertraglichen Abschluß konnte ich ihr nur unterschiedliche Papiere, lautend auf meine Legende, vorlegen und entschuldigte mich für das Versäumnis keinen amtlichen Ausweis bei mir zu haben. Ihr gegenüber erklärte ich, Tags zuvor meine Herrenhandtasche, die auch diese Utensilien beinhaltete, im Büro vergessen zu haben. Nachdem ich die Wohnung bezogen hatte, adaptierte ich sie mit Utensilien aus der Zeit rund um das 3. Reich, die auch aus den Scheinkäufen stammten, um mich bei künftigen Besuchen meiner Kameraden würdig präsentieren zu können.

Zu einer für mich heiklen Situation war es dann einige Wochen später gekommen, als im Badezimmer ein Wasserschaden auftrat und ich veranlaßt war, meine Vermieterin zur Besichtigung heranzuziehen. Glücklicherweise war das Badezimmer über den Vorraum zu betreten und das Telephon ebenfalls dort angebracht, das sie dann mehrfach benutzte. Den Zutritt zum Wohnzimmer gewährte ich weder ihr, noch dem folglich erscheinenden Handwerker mit der Begründung entweder gerade Besuch zu haben oder es wäre gerade nicht aufgeräumt.

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